Riester-Renten
Die neue private Altersrente
Der Hintergrund
Im Rahmen der Rentenreform wurde bereits mit Wirkung zum 01.01.2001 eine weitere Senkung der gesetzlichen Rente beschlossen. Diese zusätzliche Versorgungslücke kann nun auf freiwilliger Basis mit staatlicher Förderung privat geschlossen werden.
Wer wird gefördert?
Das Altersvermögensgesetz (AvmG) sieht vor, dass jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, gefördert wird (u.a. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen, nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung).
Seit dem 1.1.2002 sind auch die Beamten, Richter und Soldaten sowie der öffentliche Dienst in die Förderung einer kapitalgedeckten Altersversorgung einbezogen, sind also “Riester-förderfähig”.
Ausgenommen sind bislang nur noch die Versicherten der kirchlichen Zusatzversorgungskassen und Selbstständige.
Die staatliche Förderung
Sie können 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind vom Staat erhalten.
Jetzt noch attraktiver:
Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder wurde die Kinderzulage auf 300 Euro angehoben.
Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenbeitrag + Zulagen) 4 % Ihres letztjährigen Bruttojahreseinkommen betragen.
Zusätzlicher Steuervorteil
Durch einen Sonderausgabenabzug können Sie zusätzliche Steuervorteile nutzen. Allerdings hängt die Frage, ob tatsächlich eine zusätzliche Steuerersparnis entsteht, von der individuellen Familien und Einkommenssituation ab.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Um die Zulagen zu erhalten, muss mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres ein Zulagenantrag gestellt werden. Diese Arbeit übernehmen wir für Sie mit unserem Dauerzulagenantrag. Die Förderungen werden dann direkt auf den begünstigten Vertrag überwiesen.
Welche Verträge werden gefördert?
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen alle Produkte, die die staatlichen Anforderungen erfüllen.
Sie haben die Wahl…
Alternativ stehen Ihnen eine Klassische Rentenversicherung mit garantiertem Rechnungszins und fondsgebundene Rentenversicherungen zur Verfügung. Auch die fondsgebundene Rentenversicherungen enthalten selbstverständlich die Beitragsgarantien zum Rentenbeginn. Bei Tod in der Ansparzeit kann die Todesfallleistung des Vertrags inklusive gezahlter Zulagen auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Andernfalls müssen die Zulagen zurückgezahlt werden, mindestens zahlen wir jedoch die Summe der gezahlten Eigenbeiträge aus.
Interessiert?
Dann können Sie hier Ihr persönliches Angebot anfordern.




