Versicherungskaufleute weisen pauschale Kritik an ihrer Verdiensthöhe zurück!
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält die generelle Kritik von einigen überregionalen Medien an den Provisionshöhen von Versicherungsvermittlern für ungerechtfertigt! „Einige Zeitungen holen immer wieder zu einem Rundumschlag gegen unseren Berufsstand aus“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Die im BVK organisierten Versicherungsvermittler, die Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten und Makler sind, gaben sich schon vor Jahren ein Leitbild, das ihrer verbraucherorientierten Berufsethik entspricht. Danach hat die qualifizierte Absicherung ihrer Kunden höchste Priorität: „Wir sind Mitgestalter innovativer und individueller Produkte zum Nutzen unserer Kunden. Mit ihnen gemeinsam kreieren wir die Produkte, die ihren umfassenden Schutz- und Vorsorgeinteressen am besten gerecht werden“, heißt es u. a. im BVK-Leitbild. Auch das vom BVK 2009 beschlossene Grundsatzprogramm stellt die Kunden und ihre Interessen in den Vordergrund des Handelns und nicht den von den Unternehmen forcierten Produktabsatz.
Geringe Beschwerdequote
Dass dies befolgt wird, bestätigt auch der Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch als anerkannter Schlichter der Versicherungswirtschaft. In seinem Jahresbericht für 2009 konstatiert er lediglich 479 (Vorjahr 461) Eingaben gegen Versicherungsvermittler. Bei millionenfach vermittelten Versicherungsverträgen pro Jahr ergibt sich eine verschwindend geringe Beschwerdequote über Versicherungsvermittler.
„Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum immer wieder ein ganzer Berufsstand pauschal und undifferenziert unter einen Generalverdacht gestellt wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Versicherungsvermittler haben im Gegensatz zu einigen Vertriebsorganisationen ein Interesse an einer nachhaltigen, vertrauensvollen und langjährigen Kundenbeziehung. Sie wissen aus ihrer täglichen Berufspraxis, dass unangemessen hohe Provisionen eher zu Vertragsstornierungen führen und damit zum Verlust des Anspruchs auf die Vergütung ihrer Arbeit.
BVK-Pressemitteilung vom 9. März 2011




