Zu ihrer Information
VOLKSWOHLBUND informiert Bestandskunden über die Änderungen im Rahmen der VVG-Reform!
Im Zuge der VVG Reform hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, Versicherungsverträge, die vor Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zustande gekommen sind, auf die neuen Rechtvorschriften umzustellen.
Seit September werden die Kunden der VOLKSWOHL BUND VERSICHERUNGEN in den Bereichen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegeversicherung, sowie in den Sachversicherungen, über diese Änderungen informiert.
Diese Informationen erfolgen schriftlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren,
in dem Schreiben genannten Ansprechpartner oder direkt an die Hauptverwaltung in Dortmund.




